Arbeitszeugnis

Was mir grad so einfällt. Kann ich eigentlich ein Zeugnis von meinem jetzigen Arbeitgeber verlangen? Oder sieht das komisch aus? Ich geh ja schließlich "nur" in Mutterschutz/Erziehungsurlaub und kehre vorausichtlich in 3 Jahre wieder zurück. Bin mir aber noch nicht so sicher, ob das so klappt.

1. ob ich hier zurück will?
2. ob es meine Abteilung da noch gibt?
3. ob es dann meinen Chef noch gibt und nicht dass dann irgendein Fremder mein Zeugnis erstellen muss?

Soll ich danach fragen?
Tina77 - 15. Mär, 08:34

Ich würde erstmal vertraut jemanden fragen. Hast du einen guten Draht zu jemanden, der dir die Frage beantworten kann??
Ich denke normalerweise bekommt man dann kein Zeugnis. Weil man ja davon ausgeht, wieder zurückzukommen!!!

schnuten - 15. Mär, 09:47

eben... aber ich weiß noch nicht ob ich zurück komme. Und ich tendiere zu eher nicht! Je nachdem was sich in 2-3 Jahren ergibt.
Und ich ab dann angst, wenn ich erst in 3 Jahren ein Zeugnis will, dass sich dann keiner mehr an mich bzw. meine Arbeit mehr erinnert. vielleicht auch weil die Mitarbeiter gar nicht mehr im Unternehmen sind. Bei unserer Abteilung sieht es ja nicht so rosig aus... ich bin noch stark am überlegen wie ich das machen soll und wen ich hier im Vertrauen fragen könnte.
Tina77 - 15. Mär, 10:24

Wie ist es mit deinem Chef?? Oder mit dem du da letztens telefoniert hast.... ;-)

nike- - 15. Mär, 10:29

normalerweise

sollte es eigentlich kein problem sein, wenn du ein zwischenzeugnis haben möchtest. da wird ja dann auf jeden fall auch dein aufgabenbereich angegeben und du weisst ja nicht, was nach deiner rückkehr (auch wenn du das nicht vorhast, das brauchst du ja noch niemandem auf die nase binden!) aus deinem arbeitsplatz geworden ist.

ich hab mir ein zwischenzeugnis angefordert, als unsere abteilungsleitung gewechselt hat.... das hat aber auch niemanden irritiert.

aber wenn es dir unangenehm oder "komisch" ist, würde ich auch erstmal jemanden fragen, der sich damit auskennt..

frau_floh - 26. Mär, 00:12

Stimmt, ich habe auch ein Zwischenzeugnis bekommen. Meine Zuständige iin unserer Personalabteilung hat mich sogar darauf hingewiesen und gesagt, ich solle daran denken mir eins geben zu lassen. Weil hernach ist mein jetziger Chef dann nicht mehr da wenn/falls ich wieder Arbeiten gehe Ende 2008, und dann hat man was in der Hand.

Also auf jeden Fall fragen!
Caro (Gast) - 15. Mär, 10:30

Fragen kostet nix ...

als mein vorgesetzter anfang diesen jahres gekündigt hat habe ich ihn gefragt ob er mir nicht ein zwischenzeugnis schreiben kann. allerdings wusste er, dass ich mich hier nicht besonders wohl fühle und mich ebenfalls bewerbe. von daher hatte er nichts dagegen und ließ mich ein paar zeilen schreiben. er setzte dann nur noch seine unterschirft drunter. Ich an deiner stelle würde den wunsch nach einem "zwischenzeugnis" auf jeden fall äußern. meine kollegin die vor knapp anderthalb jahren schwanger war hat dies auch getan. soweit ich weiß ist es gar nicht so unüblich wenn man in den mutterschaftsurlaub geht und eben nicht nur die gesetztlichen 8 wochen nach der entbindung in anspruch nehmen möchte.

bestimmt findest du auch bei google nähere informationen zum thema arbeits-/zwischenzeugnis und wann diese ausgestellt werden.

liebe grüße

caro noch mal (Gast) - 15. Mär, 10:35

gefunden bei ...

http://inhalt.monster.de/jobsuche/artikel/zeugnis/print/

[...]

5 Auf ausdrücklichen Wunsch
Eigentlich darf ein qualifiziertes Zeugnis nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers verfasst werden, allerdings ist das heutzutage Standard bei Bewerbungen. Wenn der Arbeitnehmer statt eines qualifizierten Zeugnisses ein einfaches wünscht, muss das umgehend nach Erhalt reklamiert werden, sonst erlischt das Recht auf Abänderung. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen besteht kein Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis, außer bei Versetzungen innerhalb des Unternehmens, Veränderungen der Unternehmensstruktur oder einer zeitlich eingegrenzten Unterbrechung wie Wehrdienst oder Schwangerschaft und wenn es zur Vorlage für Weiterbildungsmaßnahmen etc. benötigt wird. Angeprangert oder umgetauscht werden kann ein Zeugnis innerhalb von fünf Monaten. Der Arbeitgeber kann das Zeugnis ebenfalls widerrufen - allerdings nur, bis es dem neuen Vorgesetzten vorliegt.

[...]

schnuten - 16. Mär, 10:14

danke für die Tipps (und den Link). Also natürlich steht es mir rechtlich zu, aber ob es auch so gut bei meinen Chefs ankommt, wenn ich danach frage. Ich glaub das werd ich mal so kurz vor dem Mutterschutz anfragen... mal schauen.

Ich

- bin 25 Jahre jung
- habe eine Ausbildung abgeschlossen
- arbeite seit über 2 Jahren
- bin seit über 5 Jahren mit meinem Freund zusammen
- bin seit 16.06.06 verheiratet
- habe nun entschlossen, dass ich soweit bin...

WIR
werden ein Kind bekommen :-)

Und das sind meine ganzen Blogs
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