5 Auf ausdrücklichen Wunsch
Eigentlich darf ein qualifiziertes Zeugnis nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers verfasst werden, allerdings ist das heutzutage Standard bei Bewerbungen. Wenn der Arbeitnehmer statt eines qualifizierten Zeugnisses ein einfaches wünscht, muss das umgehend nach Erhalt reklamiert werden, sonst erlischt das Recht auf Abänderung. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen besteht kein Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis, außer bei Versetzungen innerhalb des Unternehmens, Veränderungen der Unternehmensstruktur oder einer zeitlich eingegrenzten Unterbrechung wie Wehrdienst oder Schwangerschaft und wenn es zur Vorlage für Weiterbildungsmaßnahmen etc. benötigt wird. Angeprangert oder umgetauscht werden kann ein Zeugnis innerhalb von fünf Monaten. Der Arbeitgeber kann das Zeugnis ebenfalls widerrufen - allerdings nur, bis es dem neuen Vorgesetzten vorliegt.
- bin 25 Jahre jung
- habe eine Ausbildung abgeschlossen
- arbeite seit über 2 Jahren
- bin seit über 5 Jahren mit meinem Freund zusammen
- bin seit 16.06.06 verheiratet
- habe nun entschlossen, dass ich soweit bin...
gefunden bei ...
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5 Auf ausdrücklichen Wunsch
Eigentlich darf ein qualifiziertes Zeugnis nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers verfasst werden, allerdings ist das heutzutage Standard bei Bewerbungen. Wenn der Arbeitnehmer statt eines qualifizierten Zeugnisses ein einfaches wünscht, muss das umgehend nach Erhalt reklamiert werden, sonst erlischt das Recht auf Abänderung. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen besteht kein Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis, außer bei Versetzungen innerhalb des Unternehmens, Veränderungen der Unternehmensstruktur oder einer zeitlich eingegrenzten Unterbrechung wie Wehrdienst oder Schwangerschaft und wenn es zur Vorlage für Weiterbildungsmaßnahmen etc. benötigt wird. Angeprangert oder umgetauscht werden kann ein Zeugnis innerhalb von fünf Monaten. Der Arbeitgeber kann das Zeugnis ebenfalls widerrufen - allerdings nur, bis es dem neuen Vorgesetzten vorliegt.
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